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August 2010

News

Jeder dritte verzichtet auf eine gute Altersvorsorge-Beratung

Eine aktuelle Studie ergab, dass fast jeder Dritte in Sachen Altersvorsorge keine Beratung in Anspruch nimmt.

Bei der Beratungswilligkeit gibt es allerdings große regionale Unterschiede.
So ließen sich in Schleswig-Holstein weniger als 50% beraten, wohingegen in Brandenburg 86% der Bürger eine entsprechende Beratung in Anspruch nahmen. In Sachsen und Sachsen-Anhalt ist das Interesse an Finanzberatung bei den Menschen offenbar generell höher als im allgemeinen Bundesdurchschnitt.

Diese Studie wurde von mehreren Versicherern vom Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) durchgeführt und lief über einen Zeitraum von 5 Jahren.

Wir beraten Sie gerne.


 

Erneut Streitigkeiten um die Rentengarantie

Der Streit um die Rentengarantie in der Union verstärkt sich, nachdem Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) sich für eine Abschaffung der Rentengarantie ausgesprochen hatte.
Brüderle ist dafür, die erst 2009 beschlossene Rentengarantie nach dem Abflauen der Wirtschaftskrise wieder abzuschaffen.

Seine Begründung:
Die Renten würden einen Rückgang erleiden, wenn die Löhne weiter sinken würden. Brüderles Vorschlag wurde von dem Wirtschafts- flügel der CDU unterstützt.

Der Unions-Vizefraktionschef Michael Fuchs (CDU) erklärte in einem Interview der "Frankfurter Rundschau", dass auch Rentnern Rentenkürzungen zugemutet werden müssen, wenn Arbeitnehmer Lohnkürzungen hinnehmen müssten.
Auch von Arbeitgebern erhielt Brüderle Unterstützung.


 

Das heimische Arbeitszimmer wieder von der Steuer absetzbar?

Die Reform des Steuergesetzes von 2007 wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

So kann das heimische Arbeitszimmer nun erneut von Lehrern und anderen Arbeitnehmern, die viel Zeit ihrer Arbeit von zuhause aus erledigen, steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist immer dann möglich, wenn vom Arbeitgeber für bestimmte Tätigkeiten kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.

Wird jedoch vom Arbeitgeber ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, darf das heimische Arbeitszimmer auch nicht steuerlich geltend gemacht werden. Viele Betroffene erhalten nun Steuerrückzahlungen.
Die entsprechenden Bescheide wurden schon 2008 nur als vorläufig erachtet, also müssen Betroffene keinen Widerspruch einlegen, sondern erhalten die zu viel gezahlten Steuern automatisch zurückerstattet.



 

Enterbte werden bei Anspruch auf Lebensversicherung bevorzugt

Die Rechte von enterbten Angehörigen bei ihrem Pflichtanteil von Lebensversicherungen haben sich verstärkt.

Die Höhe des so genannten Pflichtteilergänzungsanspruches soll sich in Zukunft nicht nach der Summe der eingezahlten Prämien, sondern nach dem Rückkaufswert oder Marktwert der Lebens- versicherung zum Todeszeitpunkt des Erblassers richten.



Ein Richter wies die Forderungen der Kläger zurück, als Berechnungsgrundlage die gesamte ausbezahlte Versicherungssumme zu nehmen. Enterbte Angehörige (Kinder, Enkel) sollen demnach nicht zu kurz kommen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Verkauf der Versicherung einen höheren Wert als den Rückkaufswert erzielt hätte, können die enterbten Angehörigen im Einzelfall sogar noch mehr Geld verlangen. Anspruch auf einen Pflichtteil haben nach dem Gesetz Kinder, Eltern und Ehepartner. Der Pflichtteil beträgt immer 50% von dem, was derjenige ohne Testament erhalten hätte.

 



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