März 2010

Sturmschäden durch Cynthia

Mit bis zu 166 km/h fegte das Orkantief Cynthia die Tage über Deutschland. Viele Autos wurden durch herumfliegende Teile oder herabstürzende Äste beschädigt. Oft sind die Autobesitzer unsicher, wer für diese Schäden aufkommt.

Die Zeitung „Bild“ wies mit einem Artikel darauf hin, dass die Schäden, die durch diesen Sturm verursacht wurden, als „eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8“ zu definieren sei und somit die Kfz-versicherung für diese Schäden aufkommen muss.

Die Vollkasko- als auch die Teilkasko-Versicherungen springen in diesem Fall ein. Liegt z.B. ein abgestürzter Ast schon zu lange auf der Fahrbahn und ein Wagen fährt dagegen, muss die Versicherung dafür aufkommen. Das gleiche gilt für herabstürzende Dachziegel.

Wer allerdings keine Kaskoversicherung hat, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, muss für die Sturmschäden selbst aufkommen.



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