Transporter-Versicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung dient vorrangig der Entschädigung von geschädigten Unfallgegnern sowie auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Ein Nachweis über den Abschluss dieser Pflichtversicherung ist notwendig, um ein Kraftfahrzeug zulassen zu können. Da eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ausschließlich für den Schaden des Unfallgegners aufkommt, nicht aber für den am eigenen Fahrzeug, empfiehlt sich eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Kaskoversicherung.
Es fließen hier allerdings erheblich mehr Faktoren in die Entscheidungsfindung ein als bei einer "normalen" Kfz-Versicherung.
Bei Versicherungen für Transporter bzw. Lkw gibt es vielfältige Differenzierungen. Es wird unterschieden zwischen:
- Klein-Lkw
- Lieferwagen mit einer Nutzlast bis 1 Tonne (hierzu zählen auch umgerüstete Pkw mit Lkw-Zulassung)
- Sattelzugmaschinen
- gewerbl. Anhänger
- Auflieger
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