Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Gewässerschadenhaftpflicht und ihre möglichen Folgen

Als Eigentümer einer Ölheizung oder eines Öltanks kann Sie ein Defekt durch auslaufendes Öl ein Vermögen kosten. Dabei ist es egal, ob dieser Schaden durch Korrosion, Bodensenkung, Brand, eine undichte Leitung oder sogar durch technisches Versagen oder nicht ordnungsgemäßes Befüllen der Tanks entsteht. Als Besitzer eines Öltanks haften Sie auch ohne eigenes Verschulden in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund gibt es schon lange die sogenannte Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.

Diese Versicherung schützt Sie im Schadensfalle vor den finanziellen Folgen, wie z. B. Rettungsmaßnahmen, die Gewässerschaden verhindern oder beseitigen, oder auch Schadensbeseitigung an Gewässern und im Grundwasser.

Mögliche Ursachen für Schäden an Öltanks:


Wieso haften Sie in jedem Fall?

Der § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bildet die gesetzliche Haftungsgrundlage für Folgen aus Gewässerschäden. Ein Besitzer eines Öltanks (oder einer anderen Anlage mit gewässerschädlichen Substanzen) haftet aufgrund seiner besonderen Gefährdung für das Grundwasser oder anderen überirdischen Gewässern auch ohne Verschulden in unbegrenzter Höhe.

Der Versicherungsschutz und sein Umfang

Der Versicherungsschutz einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung umfasst die im Folgenden aufgeführten Punkte:

Die Leistungen einer Öltankhaftpflichtversicherung