Private Unfallversicherung
Bedeutung der Unfallversicherung

Fast acht Millionen Menschen erleiden in Deutschland jährlich einen Unfall; davon enden alleine im Freizeitbereich ca. 7.000 tödlich. Auch bei der Behandlungsstatistik liegt der Heim- und Freizeitbereich mit über vier Millionen Behandlungen vorne.
Den gesetzlichen Schutz genießen Sie nur während der Arbeit oder auf dem direkten Weg von und zu derselben, vorausgesetzt Sie bzw. Ihr Arbeitgeber sind Mitglied einer Berufsgenossenschaft.
Zwar ereignen sich 70% aller Unfälle in der Freizeit, allerdings sollten Sie wissen, dass Ihnen bei Arbeitsunfällen erst Leistungen zustehen, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch den Unfall um mindestens 20% gemindert wurde. Doch selbst bei einer Zahlung werden längst nicht alle entstehenden Kosten übernommen. Als Hausfrau sind Sie übrigens gar nicht versichert, und Ihre Kinder sind natürlich nur versichert, so lange Sie im Kindergarten oder in der Schule unter Aufsicht stehen.
Nur durch eine private Unfallversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls wirklich absichern.
Umfang der Unfallversicherung
Genießen Sie mit Ihrer Familie weltweit und rund um die Uhr den Schutz einer privaten Unfallversicherung in der Freizeit, im Beruf, im Straßenverkehr, beim Sport, auf Reisen- einfach immer und überall.
Wie hoch die Beiträge für die Unfallversicherung sind, richtet sich nach Gefahrenklassen. Die Versicherer ordnen Ihre Kundschaft oft in zwei Klassen ein: (Haus-)Frauen und Bürokräfte (Gefahrengruppe A) zahlen weniger als etwa Handwerker und Berufskraftfahrer (Gefahrengruppe B). Für spezielle Berufe wie Ärzte und Landwirte gibt es verbesserte Konditionen.
Was können Sie vereinbaren?
Krankenhaustagegeld Sobald Sie stationär in ein Krankenhaus aufgenommen wurden, steht Ihnen pro Aufenthaltstag ein vorher vertraglich festgelegtes Krankenhaustagegeld zu (allerdings ist die Zahlung auf eine bestimmte Anzahl von Krankenhaustagen begrenzt.
Genesungsgeld Um Ihre vollständige Genesung zu gewährleisten, zahlt Ihnen dieser Einschluss nach der Krankenhausentlassung für die selbe Zeit ein Genesungsgeld in der Höhe Ihres Krankenhaustagegeldes. Diese Zusatzleistung ist meistens auf 100 Tage begrenzt; allerdings reduziert sich die Leistung in dieser Zeit. In den meisten Fällen erhalten Sie in den ersten zehn Tagen 100%, in den nächsten zehn Tagen 50% und für die folgenden Tage eine Zuwendung von 25% des Krankenhaustagegeldes.
Invaliditätsleistung
Wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft körperlich oder geistig (ganz oder teilweise) leistungsunfähig werden, erhalten Sie eine bestimmte Summe. Sollten Sie sechs Monate nach einem Unfall weiterhin eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung Ihrer Leistungsfähigkeit von mehr als 50% haben, so wird Ihnen die für diesen Fall vereinbarte Summe ausgezahlt. Der Grad der Invalidität wird anhand der sogenannten Gliedertaxe bemessen: Ihnen wird dann je nach Grad der Verletzung ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme zugesprochen.
Als Versicherter haben Sie die Möglichkeit, unterschiedliche Arten der Progression zu vereinbaren. So können Sie einen besonderen Schutz für schwere Verletzungen vereinbaren. Diese Möglichkeit besteht, da der Kapitalbedarf mit dem Verletzungsgrad zunimmt.
Todesfallsumme Für den Fall, dass Sie als Versicherter innerhalb eines Jahres nach einem Unfall an den Folgen sterben, wird eine feste Versicherungssumme vereinbart. Ein weiterer Vorteil: Generell wird bei Vorliegen einer Invalidität erst nach ca. einem Jahr ausgezahlt - bei Einschluss des Todesfallrisikos wird bereits vorher - bis zur Höhe der Todesfallsumme - geleistet.
Kurkostenbeihilfe Schließen Sie diese Leistung mit ein, um innerhalb von drei Jahren nach einem Unfall Kurbehandlungen von Unfallfolgen erstattet zu bekommen. In einigen Leistungspaketen ist diese Option schon ohne eine Mehrprämie enthalten.
Bergungskosten Generell steht für die Bergung einer verunfallten Person ein vertraglich vereinbarter Betrag zur Verfügung. Je nach Versicherungsgesellschaft fällt dieser Betrag unterschiedlich hoch aus.
Weitere Leistungen
Sie können für den Fall einer kosmetischen Behandlung oder Operation, aber auch einer Infektion oder Lebensmittelvergiftung verschiedene Leistungen vereinbaren.
Und sprechen Sie uns auch auf Tage- und Schmerzensgeld sowie auf verbesserte Gliedertaxen an.
Gefahren lauern überall in unserem Haushalt - denken Sie besonders an Ihr/e Kind/er:
- in der Küche
- im Wohnbereich
- im Kinderzimmer
- im Badezimmer
- im Keller
- in der Garage
- im Garten
- bei Steckdosen und Elektronik
- durch Haustiere
- auf Treppen
- durch die Hausapotheke
- usw.