Betriebliche Unfallversicherung
Gruppen-Unfallversicherung

Der Unfallversicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter
Um mit einem Unternehmen erfolgreich Kapital zu erwirtschaften, ist es wichtig, qualifizierte, motivierte und zufriedene Mitarbeiter zu beschäftigen.
Neben Betriebsklima und Entlohnung sind es die Qualität und die Sicherheit des sozialen Umfeldes, die die Attraktivität eines Arbeitsplatzes ausmachen.
Mit einer Gruppen-Unfallversicherung schaffen Sie es,...
- Ihre Mitarbeiter langfristig an Ihren Betrieb zu binden und so die Zusammenarbeit und die sozialen Bindungen im Betrieb langfristig zu optimieren (Identifikation mit dem Betrieb)
- die Ausfallzeiten in Ihrem Betrieb deutlich zu senken
- einzelne Mitarbeiter gezielt zu motivieren
- Ihr soziales Verantwortungsbewusstsein als Arbeitgeber ganz klar zu belegen
Die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung gelten steuerlich gesehen für den Arbeitgeber als "Arbeitslohn" und sind somit komplett abzugsfähig. Bereits ab drei Personen gelten Sie in diesem Fall als Gruppe - und die Konditionen werden bei Einschluss mehrerer Personen deutlich günstiger.
Wenn die Leistungen, die im Versicherungsfall auszuzahlen sind, abzugslos an die betroffenen Mitarbeiter weitergegeben werden, bleibt der steuerliche Betriebsgewinn unangetastet.
Die vom Betrieb gezahlten Versicherungsbeiträge müssen vom Arbeitnehmer in die Lohnsteuererklärung eingebracht werden. Im Falle, dass die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist es möglich, eine Lohnsteuerpauschalierung vorzunehmen.
Die Erweiterung der gesetzlichen durch die private Unfallversicherung dehnt den Schutz des Mitarbeiters auch auf private Bereiche, und sogar auf die Urlaubszeit, aus.
Wer ist zuständig für die Bestimmung des Personenkreises und die Beitragsberechnung?
Die Betriebsführung bestimmt, wer in welcher Form versichert wird; also den zu versichernden Personenkreis sowie die Beitragshöhe. Dies kann unter Beachtung der einzelnen Versicherungstarife, der Einstufungen nach Gefahrengruppen A (ohne) und B (mit körperlicher Tätigkeit) und unter Anwendung allgemeiner, betriebsrelevanter Gesichtspunkte z. B. auch nur auf Prokuristen oder nur auf Auszubildende beschränkt sein.
In diesem Sinne vereinbart werden kann:
- Krankenhaustagegeld ist bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zu erwarten.
- Invaliditätsleistung Der Anspruch darauf entsteht, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Leistungsunfähigkeit (ganz oder teilweise) führt.
- Genesungsgeld wird im Rahmen einer optionalen Zusatzversorgung bis zu einer Obergrenze auch nach der stationären Behandlung für die gleiche Anzahl von Tagen wie das Krankenhaustagegeld gezahlt.
- Kurkostenbeihilfe zur Rehabilitierung von Unfallgeschädigten bis drei Jahre nach dem Unfall.
- Übergangsentschädigung kann als zusätzliche Leistung bei hundertprozentiger Invalidität zur Überbrückung finanzieller Engpässe vereinbart werden.
- Todesfallsumme wird bis ein Jahr nach dem Unfall bei unfallbedingtem Todesfall gezahlt.
- Bergungskosten sind in Form eines je nach Gesellschaft unterschiedlich hohen Betrages zur Bergung verunfallter Personen vorgesehen. Sollte es zu Lebensmittelvergiftungen oder Infektionen kommen, kann nach vorheriger Vereinbarung auch ein Leistungsanspruch entstehen. Dies gilt auch für kosmetische Operationen.
Voraussetzungen für die Gruppenunfallversicherung sind ein vertraglich geregeltes Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Verhältnis sowie eine Gesamtversicherungssumme Ihrer Mitarbeiter von mindestens 80% der Unfallversicherungsleistungen für den Inhaber/Geschäftsführer.